in Deutschland wird ca. alle 2-3 Minuten ein Einbruch verübt. Oft geschehen viele der Einbrüche auch in Anwesenheit der Bewohner. Deshalb sollte man sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, wie man sich Verhält, wenn ein Einbrecher im Haus bemerkt wird. Mit dem richtigen Verhalten können gefährliche Situationen und unnötiger Schaden vermieden werden.
Ratschläge für das richtige Verhalten
- Haben Sie einen Einbrecher bemerkt, versuchen sie keineswegs im Alleingang den Einbrecher zu vertreiben. Befinden sich Waffen im Haus, lassen Sie diese an Ort und Stelle, die Gefahr eines Gewaltszenarios ist zu groß. Stellen Sie sich dem Einbrecher nicht in den Weg, die meisten Langfinger sind zwar unbewaffnet, Sie müssen dennoch mit einer Kurzschluss-Reaktion rechnen.
- Ist der Einbrecher im Dunkeln in Ihr Haus eingedrungen, schalten Sie das Licht an, machen Lärm und versuchen Sie das Zimmer, indem Sie sich befinden, abzuschließen. Haben Sie im Raum ein Telefon, verständigen Sie umgehend die Polizei. (Notrufe können kostenlos und von jedem Handy, auch ohne Simkarte, abgesetzt werden) Lassen Sie anschließend das Gespräch laufen, damit die Polizei mithören kann. Im besten Falle sind die Einbrecher durch das Licht und den Lärm bereits verschwunden.
- Haben Sie die Möglichkeit ihr Haus oder Wohnung unbemerkt zu verlassen, Tuen Sie das! Suchen Sie Hilfe bei den Nachbarn und verständigen auch hier sofort die Polizei.
- Haben Sie gute Nerven, versuchen Sie sich wichtige Details zu merken: Wurde der Einbrecher gesehen, sind Größe/Erscheinung, Bekleidung, Alter, Sprache/Dialekt, Haarfarbe/Augenfarbe oder sonstige Auffälligkeiten für spätere Ermittlungen wichtig. Auch Angaben zum Fluchtfahrzeug und Fluchtrichtung können einen späteren Ermittlungserfolg behilflich sein.
Das Schlimmste ist nun überstanden und das Wichtigste ist, dass es Ihnen gut geht! Doch nun ist es erforderlich noch einige Dinge zu beachten.
Verhalten nach dem Einbruch
- Auch wenn Ihr Haus oder Wohnung einem Schlachtfeld gleicht, beginnen Sie in keinem Fall mit den Aufräumarbeiten. Wichtige Spuren wie Fingerabdrücke, Textilrückstände und DNA-Spuren können so vernichtet werden.
- Lassen Sie Kreditkarten, Konten, Handyverträge usw. unverzüglich sperren um einen noch größeren Schaden zu vermeiden
- Machen Sie Fotos von beschädigten Gegenständen, um der Versicherung schnellstmöglich eine Schadenliste zukommen zu lassen.
- Erstatten Sie sofort nach Eintreffen der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt, denn nur dann zahlt auch Ihre Versicherung
Falls Sie noch Fragen haben, steht Ihnen die Kommentarfunktion zur Verfügung. Sie können sich außerdem an die HWI-Sicherheit wenden.
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Hallo liebes HWI-Sicherheit Team,
dürfte ich denn rein rechtlich mit Gewalt auf den oder die Einbrecher losgehen (ungeachtet dessen, dass das natürlich gefährlich ist), oder können die mich dann wegen Körperverletzung anzeigen? Wie sieht da die Rechtslage aus, schließlich sind die Einbrecher ja in mein Haus eingedrungen, was ja eine Art Angriff ist, oder?
Ich habe von Fällen gehört wo Einbrecher „bei der Arbeit“ von Hunden verletzt wurden und danach Anzeige gegen den Hundebesitzer erstatteten – mit Erfolg!
Gruß,
Paul